Ihre Fördermöglichkeiten 2026 auf einen Blick
Wir zeigen Ihnen alle aktuellen Zuschüsse und Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und häusliche Pflege – bundesweit und passgenau für Ihre Region. Entdecken Sie jetzt, wie Sie Ihre Investition optimal bezuschussen lassen.
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Förderung für Ihre Liftlösung?
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Förderprogramme für Ihren
Treppenlift im Überblick
Der Staat unterstützt den Einbau von Treppenliften mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Programme auf Bundesebene.
Zuschuss der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Die Pflegekasse unterstützt Menschen mit anerkanntem Pflegegrad bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Einbau eines Treppenlifts zählt ausdrücklich zu diesen förderfähigen Maßnahmen. Ziel ist es, den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten.
Wer hat Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss?
Anspruch haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. Die Wohnform ist unerheblich – der Zuschuss gilt für Wohneigentum und Mietwohnungen gleichermaßen. Bei Mietwohnungen wird die schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt.
Wie hoch ist die Pflegekassen-Förderung?
Die Pflegekasse bezuschusst den Treppenlift mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 8.360 € möglich. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 16.720 € (bei vier Personen mit eigenem Pflegegrad). Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen für die Bewilligung
- Der Treppenlift baut Barrieren ab und verhindert Stürze
- Er stellt das sichere Verlassen und Erreichen der Wohnung sicher
- Die tägliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste wird entlastet
- Die selbstständige Nutzung der gesamten Wohnung wird ermöglicht
Antragstellung und Fristen
Die Frist ist gewahrt, sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung.
- Ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Pflegekasse
- Qualifizierter Kostenvoranschlag für den geplanten Treppenlift
HeldenLift erstellt Ihnen den Kostenvoranschlag kostenfrei und übernimmt auf Wunsch die komplette Antragstellung.
KfW-Zuschuss 455-B – Altersgerecht Umbauen
Die KfW fördert mit dem Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnraum. Der Einbau eines Treppenlifts zählt zu den grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen. Ein besonderer Vorteil: Für diesen Zuschuss ist kein Pflegegrad erforderlich.
Wer bekommt den KfW-Zuschuss 455-B?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien, Mieter mit Vermieter-Einverständnis sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein entscheidender Vorteil gegenüber der Pflegekasse: Es muss kein Pflegegrad vorliegen. Die Förderung steht allen Altersgruppen offen und eignet sich auch als vorsorgende Maßnahme.
Wie hoch ist die KfW-Förderung 455-B?
Die KfW bezuschusst barrierefreie Umbaumaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit beträgt die maximale Förderung 2.500 €. Da die Förderung wohnungsbezogen gewährt wird, bietet sie eine attraktive Ergänzung für den Einbau eines Treppenlifts.
Voraussetzungen für die KfW-Bewilligung
- Der Treppenlift reduziert Barrieren im Wohnraum
- Er ermöglicht sicheres Erreichen aller Wohnebenen
- Der Einbau kann akut oder als vorsorglicher Umbau erfolgen
Antragstellung und wichtige Hinweise
Die Antragstellung muss zwingend vor Beginn der Arbeiten online im KfW-Zuschussportal erfolgen. Sie benötigen eine Maßnahmenbeschreibung sowie einen Kostenvoranschlag.
KfW-Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen
Die KfW stellt mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen" zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Umbau von Wohnraum bereit. Der Einbau eines Treppenlifts ist ausdrücklich förderfähig. Im Gegensatz zum Zuschuss 455-B ist dieses Programm aktuell verfügbar und kann sofort beantragt werden.
Wer kann den KfW-Kredit 159 beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer und Ersterwerber), Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen. Das Alter spielt keine Rolle – die Förderung steht allen offen, die in Barriereabbau investieren. Mieter können den Kredit nicht direkt beantragen, können aber ihren Vermieter auf diese Möglichkeit hinweisen.
Konditionen und Rückzahlung
Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen, nicht um einen Zuschuss. Sie wählen zwischen einem Annuitätendarlehen (4–30 Jahre Laufzeit) oder einem endfälligen Darlehen (bis 10 Jahre). Die Zinsbindung beträgt 5 oder 10 Jahre. Besonderheit: In den ersten 1–5 Jahren zahlen Sie nur Zinsen (tilgungsfreie Anlaufzeit), danach beginnt die reguläre Tilgung.
Förderfähige Maßnahmen für Treppenlifte
- Einbau von Treppenliften und Plattformliften
- Rampen und barrierefreie Zugangswege
- Bodengleiche Duschen und barrierefreie Bäder
- Türverbreiterungen und Schwellenabbau
- Altersgerechte Assistenzsysteme (Smart Home)
Antragstellung und Kombinierbarkeit
Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank oder Sparkasse – zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten. Der KfW-Kredit 159 lässt sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren, sofern nicht dieselben Kostenpositionen doppelt gefördert werden. So können Sie z. B. den Treppenlift über die Pflegekasse bezuschussen und weitere Barriereabbau-Maßnahmen über den KfW-Kredit finanzieren.
Der KfW-Kredit 159 und der KfW-Zuschuss 455-B können nicht miteinander kombiniert werden – Sie müssen sich für eines der beiden Programme entscheiden. Eine Kombination mit dem Pflegekassen-Zuschuss ist hingegen möglich.
Förderprogramme in
Ihrem Bundesland
Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse für barrierefreies Wohnen – oft kombinierbar mit dem Pflegekassenzuschuss. Hier finden Sie die Programme für Thüringen, Hessen, Sachsen und Bayern.
Thüringen – ThüBaFF (Thüringer Aufbaubank)
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) fördert Investitionen zur Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnbereich. Das Programm wird über die Thüringer Aufbaubank abgewickelt und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen mit Sitz in Thüringen. Der Einbau eines Treppenlifts zählt zu den förderfähigen Maßnahmen.
Wer wird über das ThüBaFF gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Thüringen. Privatpersonen erhalten einen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben. Ist das Vorhaben Bestandteil eines kommunalen Maßnahmenplans, steigt der Fördersatz auf bis zu 80 %.
Voraussetzungen und Mindestinvestition
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit. Die Mindestinvestition beträgt 7.500 € netto. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Zusätzlich ist eine Stellungnahme des zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten erforderlich.
Antragstellung und Kontakt
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der Thüringer Aufbaubank. Dem Antrag sind ein Gesamtfinanzierungsplan, eine Vorhabenbeschreibung und ggf. Planungsunterlagen beizufügen. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen nach Projektfortschritt.
Fragen zum Programm beantwortet das TAB-Kundencenter. Vorab-Anträge können per E-Mail an wohnen@aufbaubank.de gesendet werden.
Hessen – Wohnraumanpassung (WIBank)
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt den barrierefreien Umbau von Bestandsimmobilien. Die Förderung dient dazu, bestehende Barrieren in selbst genutztem Wohneigentum abzubauen. Der Einbau eines Treppenlifts ist ausdrücklich förderfähig.
Wer hat Anspruch auf den WIBank-Zuschuss?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen. Ein besonderer Vorteil: Es gibt bei diesem Förderprogramm keine Einkommensgrenzen. Die Förderung ist somit unabhängig vom jährlichen Haushaltseinkommen für alle berechtigten Eigentümer zugänglich.
Voraussetzungen für die Bewilligung
Gefördert werden Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder einem Pflegegrad von mindestens 2. Andere Förderungen (z. B. Pflegekasse oder KfW) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und werden von den förderfähigen Gesamtkosten abgezogen.
Antragstellung und Fristen
- Aktueller Grundbuchauszug
- Dokumentation der Bestandssituation (Fotos der Treppe vor dem Umbau)
Kontakt und Beratung
Die Beratung und Antragsannahme erfolgt über die örtlichen Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen.
Sachsen – Wohnraumanpassung (SAB)
Der Freistaat Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Neufassung der Förderrichtlinie ist am 18.03.2026 in Kraft getreten. Der Einbau eines Treppenlifts ist ausdrücklich förderfähig. Die SAB-Förderung ist mit dem Pflegekassenzuschuss kombinierbar.
Wer hat Anspruch auf die SAB-Förderung?
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter von selbst genutztem Wohnraum in Sachsen. Voraussetzung ist eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung der antragstellenden Person oder eines im Haushalt lebenden Angehörigen. Die Einschränkung und der daraus resultierende Bedarf müssen glaubhaft nachgewiesen werden.
Einkommensgrenzen und Förderhöhe (ab 18.03.2026)
Mit der Neufassung gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen. Der Mindestförderbetrag beträgt 1.500 €. Empfänger von Sozialleistungen (SGB II, SGB XII) erhalten zusätzlich den Eigenanteil von 20 % erstattet.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Alleinlebende | 40.000 € |
| 2-Personen-Haushalt | 60.000 € |
Antragstellung und Fristen
Die Antragstellung erfolgt bevorzugt digital über das SAB-Förderportal. Alternativ ist eine papierhafte Beantragung möglich. Dem Antrag sind Angebote der Fachfirmen, ein Personalausweis und die fachliche Bestätigung einer beauftragten Stelle beizufügen.
Die SAB-Förderung ist nachrangig gegenüber Leistungen der Pflegekasse. Das bedeutet: Der Pflegekassenzuschuss wird zuerst beantragt und die SAB-Förderung deckt den verbleibenden Eigenanteil ab.
Bayern – BayernLabo + Landespflegegeld
In Bayern stehen zwei Förderprogramme zur Verfügung, die den Einbau eines Treppenlifts finanziell unterstützen: der Zuschuss der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) sowie das Bayerische Landespflegegeld. Beide Programme sind aktiv und können unabhängig voneinander beantragt werden.
Programm A: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Wer hat Anspruch auf den Labo-Zuschuss?
Gefördert werden Wohneigentümer, die ihre Immobilie in Bayern selbst bewohnen. Der Zuschuss ist an soziale Bedingungen geknüpft – es gelten Einkommensgrenzen.
| Haushaltsgröße | Max. Netto-Jahreseinkommen |
|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 28.300 € |
| 2-Personen-Haushalt | 43.200 € |
| Jede weitere Person | + 10.700 € |
Voraussetzungen für die Bewilligung
Für die Bewilligung muss einer der folgenden Nachweise vorliegen:
- Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %
- Ein anerkannter Pflegegrad
- Ein entsprechendes ärztliches Attest
Antragstellung und Fristen
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann jedoch auf gesonderten Antrag gestattet werden. Es ist zulässig, einen Direktauftrag zu erteilen oder diesen unter eine auflösende Bedingung zu stellen. Die Abwicklung erfolgt über die lokalen Bewilligungsstellen.
Prüfen Sie Ihre individuelle Förderberechtigung vorab online über den BayernLabo Förderlotsen.
Programm B: Bayerisches Landespflegegeld
Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern und einem festgestellten Pflegegrad von mindestens 2. Es gelten keine Einkommensgrenzen – das Landespflegegeld wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen gewährt und ist frei verwendbar.
Antragstellung und Fristen
Die Antragstellung kann unabhängig von einer Auftragsvergabe erfolgen. Ein fester Zeitpunkt für den Maßnahmenbeginn muss nicht berücksichtigt werden. Die Abwicklung erfolgt zentral über das Bayerische Landesamt für Pflege.
Telefon: 09621 / 9669-2444
So kombinieren Sie Ihre
Förderprogramme optimal
Viele Förderungen lassen sich miteinander kombinieren – aber nicht alle. Eine falsche Kombination kann den Anspruch auf Zuschüsse gefährden. Hier erfahren Sie, welche Kombinationen zulässig sind und wie Sie Ihren Eigenanteil maximieren können.
Rechenbeispiel: Optimale Kombination in Bayern
Ehepaar, beide mit anerkanntem Pflegegrad, Eigenheim in Bayern. Kurviger Treppenlift: 9.500 €
* Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung durch die jeweiligen Kostenträger ab. HeldenLift prüft kostenlos Ihre persönliche Fördersituation.
Alles zur Treppenlift-Förderung
auf einen Blick
Die wichtigsten Fragen zu Zuschüssen, Anträgen und Kombinationen – verständlich beantwortet.
Kann ich einen Treppenlift komplett über Förderungen finanzieren?
In vielen Fällen ja – besonders bei geraden Treppenverläufen und wenn mehrere Förderungen kombiniert werden.
Ein gerader Treppenlift ab ca. 3.800 € kann bei vorhandenem Pflegegrad bereits vollständig über den Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 €) gedeckt werden. Bei kurvigen Treppen lässt sich durch die Kombination mit Landesförderungen und steuerlichen Vorteilen der Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?
Bei der Pflegekasse dauert die Bearbeitung in der Regel 2 bis 4 Wochen.
KfW-Anträge werden meist innerhalb weniger Tage online bestätigt. Regionale Förderprogramme können je nach Bundesland und Auslastung 4 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Wichtig: Sie können den Antrag stellen und sofort die Frist wahren – Sie müssen nicht auf die Bewilligung warten, bevor Sie planen.
Gibt es Förderung ohne Pflegegrad?
Ja – der Pflegekassenzuschuss setzt zwar einen Pflegegrad voraus, es gibt aber Alternativen.
Der KfW-Kredit 159 steht allen Altersgruppen offen, unabhängig vom Pflegegrad. Auch der KfW-Zuschuss 455-B (sobald wieder aktiv) benötigt keinen Pflegegrad. Zudem prüfen wir gerne, ob regionale Programme oder andere Kostenträger (Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung) in Frage kommen. Wir unterstützen Sie auch bei der Pflegegrad-Beantragung – bereits leichte Alltagseinschränkungen können für Pflegegrad 1 ausreichen.
Bekomme ich Förderung als Mieter?
Ja – der Pflegekassenzuschuss gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.
Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Laut § 554 BGB darf der Vermieter bei medizinischer Notwendigkeit den Einbau nicht ohne triftigen Grund verweigern. In der Regel wird eine Rückbaupflicht bei Auszug vereinbart. Einige regionale Programme (z. B. SAB Sachsen) fördern auch Mieter explizit.
Was passiert, wenn ich den Treppenlift vor der Bewilligung einbaue?
Bei den meisten Programmen verlieren Sie den kompletten Förderanspruch.
KfW, Landesförderbanken und viele regionale Programme verlangen zwingend, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines verbindlichen Handwerkervertrags. Bei der Pflegekasse ist die Frist gewahrt, sobald der Antrag eingegangen ist – die Bewilligung kann nachfolgen. Deshalb gilt: Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen.
Werden auch gebrauchte oder gemietete Treppenlifte gefördert?
Ja – die Pflegekasse fördert auch gebrauchte und gemietete Treppenlifte.
Entscheidend ist, dass der Treppenlift fachgerecht eingebaut wird und die wohnumfeldverbessernde Maßnahme nachweislich stattfindet. Der Zuschuss bezieht sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten – also auch auf Mietkosten oder den Kaufpreis eines gebrauchten Lifts. Ein qualifizierter Kostenvoranschlag ist in jedem Fall erforderlich.
Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab – in der Regel benötigen Sie das Antragsformular und einen Kostenvoranschlag.
Für die Pflegekasse: Antragsformular der zuständigen Kasse + Kostenvoranschlag. Für die KfW: Online-Antrag im Zuschussportal + Maßnahmenbeschreibung. Für Landesförderungen: Zusätzlich oft Grundbuchauszug, Nachweis des Pflegegrads oder Behinderungsgrads und Fotos der Bestandssituation. HeldenLift erstellt alle erforderlichen Unterlagen für Sie und übernimmt die Antragstellung auf Wunsch vollständig.
Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn der Treppenlift abgebaut wird?
Nein – der Pflegekassenzuschuss ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Auch wenn der Treppenlift später demontiert wird (z. B. bei Umzug oder wenn er nicht mehr benötigt wird), muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Gleiches gilt für den KfW-Zuschuss 455-B. Beim KfW-Kredit 159 läuft die Tilgung regulär weiter, auch wenn der Lift abgebaut wird.
Noch Fragen? Denis prüft kostenlos Ihre persönliche Fördersituation.
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